Meiden Sie möglichst auch dort Kontakte, sollten Sie mit anderen Menschen zusammenwohnen. Sollte ein Test gemacht werden und sie auf das Ergebnis warten, isolieren Sie sich bitte weiterhin zu Hause – zunächst für 14 Tage und befolgen Sie die Hygieneregeln. In der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes wird unterschieden in Einreisen nach Deutschland aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten. Informieren Sie sich regelmäßig bei Ihrer Botschaft. Das Testergebnis bzw. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen. Zu raten ist dabei, dass Sie sich diejenigen Zusammenkünfte notieren, die für Sie nicht alltäglich sind, d.h. nicht das Abendessen mit Ihrer Familie, aber schon das Abendessen mit einer anderen Person, die nicht zu Ihrem Haushalt gehört. Pressemitteilung vom 6. Kontaktpersonen von positiv getesteten Personen können nach einem ersten Test eine zweite Testung machen. Sie haben die Möglichkeit, die Quarantäne nach frühestens fünf Tagen vorzeitig zu beenden. Die Senatsverwaltung für Gesundheit hat eine Hotline eingerichtet, bei der Sie sich telefonisch unter: 030/90282828 melden können. Die durch die Corona-Pandemie ausgelösten Ereignisse führen zu einem hohen Anrufaufkommen und leider zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Bürgertelefons 115. Dort finden Sie auch Regelungen zur Verkürzung der Quarantäne. Im Freien kann die Maske abgelegt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Das Virus kann Krankheitssymptome unterschiedlichen Schweregrads auslösen: von Halsschmerzen über eine leichte Erkältung bis hin zu schweren Atemwegserkrankungen. Ausnahmen für Kontaktbeschränkungen finden Sie in der Verordnung unter § 2 Absatz 2. Falls Sie in Quarantäne sind, kann diese mit einem negativen Test bei Symptomfreiheit auf zehn Tage verkürzt werden. Mehr Informationen zur Arbeitsschutzverordnung des Bundes finden Sie auf der Website des Bundesarbeitsministeriums. Bei Bestattungen und Trauerfeiern gelten keine Personenobergrenzen, jedoch muss der Mindestabstand gewahrt werden können. Wer kann eine Notbetreuung in Schulen in Anspruch nehmen? Mehr Informationen dazu, welche Gewerbe nicht öffnen dürfen, finden Sie in der Auslegungshilfe. Auch wenn Sie negativ getestet wurden, bleiben Sie zunächst in Quarantäne, da das Ergebnis nur eine Momentaufnahme darstellt. Die Mund-Nasen-Bedeckung sowie die medizinische Gesichtsmaske muss Mund und Nase bedecken, damit eine Ausbreitung von Tröpfchen und Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen oder Sprechen vermindert wird. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Bleiben Sie möglichst zu Hause. Auch hier gilt: Im konkreten Einzelfall entscheidet das Gesundheitsamt. Wenn Sie einkaufen gehen, müssen Sie eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Die Primarstufen bieten weiterhin eine Notbetreuung an. Dazu zählt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Was reiche ich bei meinem Arbeitgeber im Fall einer Corona-Erkrankung ein? ... Köln, Berlin oder Hannover nach Amsterdam) werden bislang bedient. Fragen und Antworten zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin. Für Einreisende, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor ihrer Einreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, gelten Quarantäne-, Test- und Meldepflichten. Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben, kann sich telefonisch beraten lassen. Offen bleiben Einzelhandelsgeschäfte für Lebensmittel und Getränke, Tabakläden, Schreibwarenläden, Zeitungskioske, Buchläden, Apotheken, Geschäfte für Sanitätsbedarf sowie Brillenläden und Geschäfte für Hörgeräte. Bei einer Corona-Erkrankung wird vom behandelnden Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, die beim Arbeitgeber einzureichen ist. Bitte nutzen Sie auch die schriftlichen Kontaktwege der Behörden. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Betroffene vom zuständigen Gesundheitsamt über die folgenden notwendigen Schritte informiert. Sie können sich alternativ auch bei einer speziellen Corona-Praxis melden. Dieses Formular ist ausschließlich von Personen auszufüllen, denen es nicht möglich war, die digitale Einreiseanmeldung unter https://www.einreiseanmeldung.de zu nutzen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (im Sinne der Berliner Verordnung: FFP2-, KN95- oder OP-Maske) besteht für Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr, an Bahnhöfen, an Haltestellen, am Flughafen, auf Fähren und in Fährterminals, sowie für Beschäftigten in Bürogebäuden, wenn die Arbeitsschutzverordnung des Bundes greift. Virusvarianten-Gebiete Virusvarianten-Gebiet ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt wurde, weil in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus SARSCoV … Habe ich nach einer Corona-Infektion Anspruch auf einen zweiten PCR-Test? Beim Sportbetrieb auf Sportanlagen muss eine Anwesenheitsdokumentation erstellt werden. Die pauschale Quarantänepflicht gilt nicht für Einreisende aus innerdeutschen Risikoregionen. Dokumentiert werden müssen die Anwesenden auf Demonstrationen nicht. Menschen ohne deutsche Krankenversicherung müssten eine Kostenübernahme direkt mit ihrer ausländischen Versicherung klären. Wartende Kundschaft darf sich nicht im Betrieb aufhalten. Im Arbeitsalltag lassen sich jedoch viele Kontakte nicht vermeiden. Einreisende aus Virusvarianten-Gebieten sind dazu verpflichtet, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Teilnehmende an Autokorsos sind von dieser Pflicht nur befreit, wenn sie sich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts im Fahrzeug befinden. Mehr Informationen finden Sie im FAQ der Bundesregierung. Falls Sie sich über die aktuellen Fallzahlen in Deutschland informieren möchten, zeigt das RKI in einem interaktiven Dashboard, wie sich das Infektionsgeschehen in den jeweiligen Bundesländern darstellt. Aktuelle Informationen zu Corona-Maßnahmen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen finden Sie auch auf der Sonderseite der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung. Mutationen sind Veränderungen des Genmaterials des Coronavirus. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich aus einem ausländischen Risikogebiet in Berlin ankomme? Außerdem müssen Einreisende aus Virusvarianten-Gebiete das Beförderungsverbot der Coronavirus-Schutzverordnung des Bundes beachten. Ab dem 1. Wenn Sie mit einem Schengen-Visum oder ohne Visum eingereist sind, finden Sie auf der Website des Landesamts für Einwanderung weitere Informationen. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, welche Staaten als Risikogebiete einzustufen sind, also wo die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus hoch ist. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein an-deres Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen gewahrt und die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen während des gesamten Gottesdienstes eingehalten wird. Bei der Einreise aus Risikogebieten besteht … Februar geschlossen bleiben. Restaurants, Gaststätten und Kantinen dürfen Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbieten. besonderen Regeln zur sicheren Abfallentsorgung, Gesundheitsämter und Quarantäne-Regelungen der Bezirke, Handlungsempfehlungen für Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige, Hilfsmaßnahmen für Berlins Kultur und Kreativwirtschaft, Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Informationen für Geflüchtete und Quarantäne in Flüchtlingsunterkünften, Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, Aktuelle Informationen zu Corona vom Robert-Koch-Institut, Suchfunktion des Robert-Koch-Instituts, mit der Sie das zuständige Gesundheitsamt finden, Coronahilfen für Berlin – Unterstützung für Berliner Unternehmen in der Corona-Krise, Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zu Corona, interaktive Karte der Johns Hopkins Universität, Berliner Krankenhausgesellschaft informiert, Corona-Prävention in Berlin – Fragen und Antworten. Auch die Ersatzmitteilung muss dem jeweilige Beförderer oder der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Empfehlenswert ist wenigstens die Postleitzahl, damit an das zuständige Gesundheitsamt verwiesen werden kann. Diese fallen je nach Art des Risikogebietes unterschiedlich streng aus. Präsenzveranstaltungen finden nicht statt. Bei Personen, die zwar positiv getestet wurden, aber bei denen nicht klar ist, wann sie sich angesteckt haben, wird der Tag der Testung als Referenztag genommen und die Zeitspanne von zwei Tage vor Testung bis zehn Tage danach als mögliche Infektionszeit angenommen. Darüber hinaus können nach § 22 Absatz 5 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung Befreiungen von der Pflicht zur Reisequarantäne nach einer einzelfallbezogenen Prüfung durch die jeweils zuständigen Gesundheitsämter erteilt werden. Derzeit gilt in allen Bundesländern in Deutschland ein Verbot für touristische Übernachtungen. Nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) treten im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion häufig auf: Fieber, Husten, Schnupfen, Atemwegsprobleme, sowie Störungen des Geruchs- und bzw. Während der Quarantäne ist jeder Kontakt mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören, verboten. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen und Antworten auf die meistgestellten Fragen zur Absonderungspflicht für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen, krankheitsverdächtige Personen, Haushaltsangehörige und Kontaktpersonen.. Außerdem ist es ratsam festzuhalten, ob die Raumsituation eher beengt oder viel Abstand möglich war. Ab dem 1. Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen bis zum 31. In allen anderen Jahrgangstufen findet anstelle des Präsenzunterrichts ein schulisch angeleitetes Lernen zu Hause statt. Coronavirus die dringende Empfehlung, die Testung nach 5 bis 7 Tagen zu wiederholen. Für alle genannten Ausnahmen gilt: Bei Auftreten typischer Covid-19-Symptome muss das zuständige Gesundheitsamt informiert werden – auch die Test- und Quarantänepflichten greifen in diesem Fall wieder. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Weiterhin geöffnet bleiben Geschäfte für Lebensmittel und Getränke, Tabakläden, Schreibwarenläden, Zeitungskioske, Buchläden, Apotheken, Banken, Geschäfte für Sanitätsbedarf sowie Brillenläden und Geschäfte für Hörgeräte. In Geschäften, beim Aufsuchen von ärztlichen Praxen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder bei Gottesdiensten muss ebenso eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden, wie in Taxen und bei privaten Fahrten für Personen aus einem fremden Haushalt. Ob getestet wird, entscheidet die behandelnde Hausärztin oder der behandelnde Hausarzt. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt für das Winterhalbjahr, dass auch Menschen mit jeglicher Atemwegssymptomatik, auch wenn es nur ein Schnupfen ist, mindestens 5 Tage zuhause bleiben und sich dort isolieren. Weitere Informationen und Empfehlungen zu den neuen SARS-CoV-2-Virusvarianten finden Sie auf der Seite des Robert Koch-Instituts . In der kälteren Jahreszeit nehmen Erkältungskrankheiten zu. Da, wo Sie das nicht können, tragen Sie bitte eine Maske. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 telefonisch zu melden. Bis zum 31. November. Wann eine Symptomatik auftritt, ist sehr unterschiedlich. Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle gibt es allerdings bei Flugverbindungen und Fernbussen sowie bei Mietwagen. Wer aus einem Hochrisikogebiet (Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet) einreist, muss den Test zwingend vor der Einreise machen. Mit der Zeit sind daher viele verschiedene Varianten des Virus entstanden. Was gilt bei privaten Treffen und Trauerfeiern? Bis das Ergebnis vorliegt, müssen Sie in Quarantäne bleiben. Wenn Sie sich innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem einfachen Risikogebiet (nicht: Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiet) aufgehalten haben, müssen Sie spätestens 48 Stunden nach Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen können. Wer aus einem der genannten Risikogebiete einreist, muss Melde-, Test-, Nachweis- und Quarantänepflichten nachkommen. Mehr Informationen zur Notbetreuung und zum Kitabetrieb finden Sie auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß sein, sollte das nicht der Fall sein, kann ein Bußgeld erhoben werden. Wer sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss bereits beider Einreise nachweisen können, nicht mit dem Coronavirus infiziert zu sein.